Beratungsbesuche nach §37 SGB XI
Ihre Unterstützung im Pflegealltag – persönlich und zuverlässig
Wenn Sie Pflegegeld beziehen, sind regelmäßige Beratungsbesuche gesetzlich vorgesehen. Gleichzeitig sind sie eine wertvolle Unterstützung für Sie und Ihre Angehörigen.
- So oft müssen Beratungsbesuche stattfinden:
Pflegegrad 2 & 3: 1× pro Halbjahr (verpflichtend)
Pflegegrad 4 & 5: 2× pro Jahr (verpflichtend)
- Zusätzlich möglich:
Bei Pflegegrad 4 & 5 können Sie bis zu 2 weitere Beratungsbesuche jährlich freiwillig nutzen.
Die Beratung ist für Sie kostenfrei und findet bei Ihnen zu Hause statt.
Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.
Bei Pflegegrad 1 haben Sie einen halbjährlichen Anspruch auf einen Beratungseinsatz.
Nutzen Sie diesen unbedingt, so bleiben Sie stets informiert.